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Leichenpredigten sind Trauerschriften für Verstorbene, die vom 16.bis 18. Jahrhundert im protestantischen Raum sehr verbreitet waren und häufig auch gedruckt wurden. Sie gehen letztlich auf Martin Luther zurück, der selbst zwei gedruckte Leichenpredigten verfasste, eine 1525 auf Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen, die andere 1532 auf dessen Bruder Johann den Beständigen.

Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts enthalten die Leichenpredigten einen eigenständigen Personalia-Teil mit biographischen Notizen zum Verstorbenen. Im 17. Jahrhundert werden „in die Personalia auch ausführliche Schilderungen der Sterbeszene und des sie begleitenden geistlichen Rituals aufgenommen“.

Leichenpredigten wurden überwiegend für Adelige, das wohlhabende Bürgertum und die Geistlichkeit, also die soziale Oberschicht, gedruckt. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts endete das Verfassen von Leichenpredigten weitgehend. Im deutschen Sprachraum sind etwa 300.000 Leichenpredigten überliefert. Ab 1976 werden die Leichenpredigten zunächst in Marburg, später in Mainz in Spezialkatalogen erfasst und sind inzwischen auch in Datenbanken zugänglich.

Bei den Katholikenfand der Brauch, Leichenpredigten zu drucken und zu verbreiten, keinen Anklang. Nur für hohe geistliche Würdenträger wurde zeitweilig eine Ausnahme gemacht.
Genuin katholisch ist hingegen der Brauch, Totenzettel oder Sterbezettel herzustellen, um sie während oder nach der Beisetzung an die Trauergäste auszuteilen.


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